AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen A.&C. Verleih
Für alle gemieteten Gegenstände sind spezielle Schutzvorschriften einzuhalten und der
Gebrauch der Mietgegenstände ist nur für die Bestimmung der Gegenstände zulässig.(Slush ICE Maschine nur mit geeigneten Sirup)
Alle Sicherheitsvorschriften und Schutzbestimmungen müssen eingehalten werden.(Hüpfburg, Zelte)
Wir weisen darauf hin, dass während der Benutzung des Mietgegenstandes immer eine Aufsichtsperson dafür Sorge trägt, dass alle Sicherheitsvorschriften und Schutzbestimmungen eingehalten werden. Der Mieter hat die Aufsichtspflicht und verpflichtet sich eine adäquate Person dafür bereitzustellen.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, das genügend Aktionsfläche zur Verfügung gestellt wird, so dass eine reibungslose und uneingeschränkte Aktivität des Mietgegenstandes gewährleistet wird. Des Weiteren muss ein gesicherter Stromanschluss bis zum Mietgegenstand nach gesetzlichen Schutzbestimmungen und Sicherheitsvorschriften gewährleistet werden.
Der Mieter sorgt für einen kontinuierlichen Stromfluss und trägt bei Stromausfällen den dadurch
entstanden Schaden an den Mietgegenständen im vollem Umfang.
Des Weiteren ist der Mieter dafür zuständig bei Regen/Hagel/Wind den Mietgegenstand umgehend, außer Betrieb zusetzen und mit einer Plane abzudecken, um einen Schaden abzuwenden, der Mieter haftet für den sonst entstandenen Schaden an den Mietgegenständen im vollem Umfang.
Unsere Mietgegenstände sind bei Aktions/Mietbeginn in einwandfreiem, ordnungsgemäßem und sauberem Zustand. Der Mieter hat sich bei Übergabe von den Mietgegenständen davon zu vergewissern das alles in einem betriebstüchtigen Zustand ist. Die Mietgegenstände sind grundsätzlich gereinigt und ordnungsgemäß zurückzugeben. Andernfalls wird die Reinigung/Instandsetzung in Rechnung gestellt.
Die Mietdauer wird individuell festgelegt, nach Wünschen des Mieters.
Der Mieter haftet für alle Schäden/Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Fahrlässigkeit, Vorsätzlichkeit und nicht bestimmungsgemäßer Benutzung auftreten, es sei denn, die Schäden/Beschädigung beruhen auf normalem Verschleiß. Der Mieter trägt bei unsachgemäßer Benutzung die kompletten Kosten für Reparatur oder Neuerwerb.
Der Mieter trägt die komplette Haftung für den Mietgegenstand bei Verlust, Diebstahl
und unsachgerechter Benutzung.
Kaution, Transport, Lieferung/Abholung, Aufbau/Abbau werden gesondert Schriftlich und/oder in der Nutzungsvereinbarung lt. Rechnunsdetails bestimmt.
Die genannten Preise sind „Ab-Preise“ und dienen zur Orientierung, diese werden individuell nach den Wünschen, Mietdauer und Mietort für den Endkunden speziell in einem unverbindlichem Angebot festgelegt.
Das entsprechende unverbindliche Angebot wird dem Endkunden per Email zu gesendet.
Wetter Garantie gilt nur bei kurzfristigen/spontanen Anmietungen, bei fixierten und festen Terminen mit Vorauszahlung wird ein Betrag von 50 % erstattet.
Bei Regen, Sturm und Hagel wird aus Sicherheitsgründen darauf hingewiesen auf den Aufbau der Hüpfburg zu verzichten.
Alle Absprachen haben nur eine schriftliche Gültigkeit, mündliche Absprachen sind gegenstandslos.
Nach klein Unernehmerreglung bin ich befreit von der Umst/MwSt.